Integrationshilfe

Die Lebenshilfe stellt gemeinsam mit der Diakonie Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche an den Schulen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leverkusen.

Im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX bieten wir Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu.

Auf dieser rechtlichen Grundlage können Kinder und Jugendliche, die durch die Folgen einer Behinderung eine zusätzliche Betreuung im Rahmen des Schulbesuchs benötigen, durch eine Integrationshilfe unterstützt werden.

Dies kann Erfordernisse im pädagogischen oder pflegerischen Bereich ebenso betreffen wie individuelle Unterstützungsleistungen im Alltag.

Das vorrangige Ziel dieser Maßnahme ist die Gewährleistung der Teilnahme am Unterricht und darüber hinaus die Teilnahme am gesamten Schulleben und somit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Integrationshilfen werden individuell am Bedarf der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Die Unterstützungsschwerpunkte werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen, den Eltern und der Stadt Leverkusen als Kostenträger abgestimmt.

Christoph Gajda

Kontakt

Steinstraße 57a
51379 Leverkusen
Tel.: (02171) 58 08 – 24
Fax: (02171) 58 08 – 29
offene-hilfen(at)lebenshilfe-lev.de